Generalversammlung 2020/2021

Die Generalversammlung für 2021 wird durchgeführt, sobald die Situation dies zulässt. Sobald eine Durchführung wieder möglich ist, wird über die entsprechenden Kommunikationswege (z. B. Amtsblatt) hierzu informiert und satzungsgemäß eingeladen.

Die im Jahr 2020 auf Grund der COVID-19-Pandemie abgesagte bzw. verschobene Generalversammlung wird gemeinsam mit der Generalversammlung für 2021 durchgeführt.